Spanking Gerichtshof VIII in 86156 Augsburg am 15.10.2016

  • Wie schaut's aus?
    Möchte noch jemand einen Teilnehmerbericht loswerden?


    Ich würde nämlich gerne meine Berichtesammlung abschließen.


    Danke!
    Randy

  • Auf die Berichtesammlung bin ich ja schon gespannt! :)

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • Mal schauen... vielleicht kann ich den Richter Dr. rer. nix jur Randy McCane noch motivieren, einen eigenen
    Bericht zu verfassen. ;)

  • Na, das wär doch mal was - ein Bericht aus der Sicht eines Richters! Und so weit ich weiß, kann der nicht nur gut verurteilen, sondern sehr gut schreiben. :thumbup:

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • Als Vorsitzender Richter der 2. Kammer des Spanking Gerichtshofes möchte ich es mir nicht nehmen lassen, einen eigenen Bericht zu verfassen. Wie meine Vorredner schon ausführlich dargelegt haben, stand ein sehr weites Spektrum von Anklagen zur Verhandlung an, weshalb ich mich exemplarisch auf einen von mir verhandelten Fall konzentrieren möchte: Die Causa Sissi.


    Die gebotene Neutralität wahrend, schreibe ich in der 3. Person.


    Frau Sissi wurde vorgeworfen, mehrfach gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen zu haben. Nachdem sie von einer Polizeistreife angehalten wurde, soll sie versucht haben, die diensthabenden Beamten zu beschwatzen und, nachdem ihr dies nicht gelang, soll sie diese ehrabschneidend beschimpft haben. Weiterhin wurde ihr vorgeworfen, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges nicht die vorgeschriebenen Augengläser getragen zu haben.


    Nachdem der Richter sie mit der Anklage konfrontiert hatte, ließ Frau Sissi sich in höchst widersprüchlicher Form auf die ihr vorgeworfenen Anklagepunkte ein.


    Der Richter eröffnete daraufhin die Beweisaufnahme und lud ihren Ehemann Frank in den Zeugenstand. Von seinem Recht, gemäß § 52 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten) die Aussage zu verweigern, machte dieser keinen Gebrauch. Er konnte zwar das verkehrswidrige Abbiegen seiner Ehefrau nicht bezeugen, doch sehr wohl die Beschimpfungen gegenüber den Beamten, da er zu diesem Zeitpunkt bereits am Ort des Geschehens eingetroffen war. Des Weiteren bestätigte er, dass seine Frau am Steuer eine Brille tragen müsste, was sie jedoch fast nie täte.


    Die Angeklagte versuchte daraufhin abwechselnd, sich mit Vergesslichkeit, Augen-Lasern und Kontaktlinsen herauszureden, ohne jedoch das Hohe Gericht überzeugen zu können.


    Es erging der Beschluss, das Strafmandat vom 24.05.2016, welches gegen 20 Uhr von der Polizeidienststelle PI 31 Unterhaching ausgestellt wurde, öffentlich zu verlesen. Auffällig war, dass das Mandat ein Bußgeld von gerade einmal 25 Euro auswies. Hierzu befragt erklärte die Angeklagte, dass die beiden Polizeibeamten eben sehr freundlich und einsichtig gewesen seien. Das Gericht hielt dies angesichts der ihr vorgeworfenen Beamtenbeleidigung für wenig glaubhaft.


    Licht ins Dunkel brachte erst einer der beiden jungen Polizisten, nachdem er in den Zeugenstand gerufen und gemäß § 55 StPO (Auskunftsverweigerungsrecht) belehrt worden war. Der Polizist konnte nicht nur bestätigen, dass die Angeklagte bei ihrer Fahrt keine Brille getragen hatte, sondern seine Ausführungen machten auch nachvollziehbar, warum das Strafmandat trotz der Beamtenbeleidigung so gering ausgefallen ist. Nach seiner Aussage versuchte die Angeklagte mit ihren „weiblichen Reizen“ die Beamten zu bezirzen. Dadurch habe sich sein dienstälterer Kollege einlullen lassen und habe nur ein Mandat über 25 Euro ausgestellt. Ein langer, prüfender Blick des Richters auf die Angeklagte überzeugte den Richter vom Wahrheitsgehalt dieser Aussage.


    Da es keine weiteren Fragen an den Zeugen gab, schloss der Richter die Hauptverhandlung und zog sich zur Urteilsfindung zurück
    .
    Es erging folgendes Urteil:
    Die Angeklagte wurde schuldig befunden
    * der Gefährdung im Straßenverkehr gemäß § 315c StGB und
    * der Beamtenbeleidigung gemäß § 185 StGB


    Sie wurde daher zu einer Strafe von 25 Hieben mit dem Paddel und 25 Hieben mit dem Rohrstock verurteilt.
    Gegen das Urteil konnte keine Berufung eingelegt werden.

  • Da hat der ehrenwerte Richter ja genau den richtigen Fall heraus gegriffen. Frau Sissi ist nämlich wohl unbestritten die Angeklagte mit dem größten Vorstrafenregister. :lol:

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • Allerdings, Julle!
    Daher habe es uns auch erspart, ihren Auszug aus dem Bundeszentralregister vorzulesen.
    Dies hätte jeglichen Zeitrahmen gesprengt.

  • Das wäre ganz gewiss so gewesen! Nur gut, dass die Richter dann immer das notwendige Fingerspitzengefühl haben - und gut, dass es nicht viele solcher Wiederholungstäter gibt. ;)

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • gut, dass es nicht viele solcher Wiederholungstäter gibt.

    ... Sonst könnte man(n) ja glatt zu dem Schluss kommen, dass die Gerichtshof-Züchtungen, äh!... -Züchtigungen gar nix bringen!
    :rofl:

    Wenn du tot bist, weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen.

    Genauso ist es, wenn du blöd bist...

  • Gute Schlussfolgerung. :) Es soll ja welche geben, die trotz aller Züchtigung immer wieder gerichtsmassig werden. Da geht dann wohl die Züchtung über die Zucht in Richtung Sucht. Süchtig nach einer weiteren Bestrafung - unverbesserlich eben ... :lol:

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

    • Unser lieber Julle hat echt einen Hang zu Freud'schen Versprechern.


    Gerichtsmassig.... MASSIG!


    Tsss...


    Ich als Richter kann bestätigen, dass niemand auf der Anklagebank durch einen übermäßigen Bodymaß-Index aufgefallen ist.

  • Ich als Richter kann bestätigen, dass niemand auf der Anklagebank durch einen übermäßigen Bodymaß-Index aufgefallen ist.

    Lach :lol: - das ist auch gut.


    Aber so hab ich es gar nicht gemeint und wenn mir Versprecher bzw. Verschreiber sicher mal unter kommen und auch gar nichts ausmachen, vor allem, wenn sie zur Erheiterung beitragen: Das Wort "gerichtsmassig" ist meiner Meinung nach ein umgangssprachlicher Ausdruck dafür, wenn etwas vor Gericht zur Verhandlung kommt.


    Doch ich lass mich natürlich gern ein Besseren belehren - notfalls eben gerichtsmassig ... ;)

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • @julle vielleicht liegt es ja auch an eurer "lokalen Mundart" (korrekt formuliert)
    oder (anders formuliert) an eurem Hinterwäldler-Dialekt. ;)

  • ... Sonst könnte man(n) ja glatt zu dem Schluss kommen, dass die Gerichtshof-Züchtungen, äh!... -Züchtigungen gar nix bringen!:rofl:

    Aber carolyn! Welch abwegige Gedanken!
    Wir sind glauben doch stets an das Gute im Menschen, welchem man halt von Zeit zu Zeit auf die Sprünge helfen muss. ;)

  • Ein Richter macht sich viel Gedanken,
    Den Julle richtig durchzuspanken.
    In Strapsen liegt er überm Bock,
    Und sehnt sich dauernd nach dem Stock.


    ;)

  • Der Julle diese Sehnsucht hat,
    er gibt nicht auf, ist nicht Schachmatt,
    liegt auf dem Bock er auch darnieder,
    bei jedem Gerichtshof kommt er wieder.


    :angel3:

    Alles was Spaß macht, hält jung. (Curd Jürgens) ;)
    ... und es gibt tatsächlich immer wieder neue erfüllte Träume ^^:sonne:

  • Er ist, da hilft uns kein Gezeter,
    halt typ'scher Wiederholungstäter!


    Und noch zu dem Wörtchen "gerichtsmassig", so ähnlich hab ich das hier in Ur-Bayern schon auch kennen gelernt.
    Wenn jemand sagt, "des geht mir zeitmassig net aus", dann meint er nicht, dass er massenhaft Zeit hat. Das selbe mit "geldmassig", das hat nichts mit Reichtum zu tun... :D


    LG carolyn

    Wenn du tot bist, weißt du nicht, dass du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen.

    Genauso ist es, wenn du blöd bist...

  • Wir werden tagen im April,
    Die Sünder alle höchst servil,
    Sich melden auf des Randys Seit',
    Zur Einsicht allesamt bereit,
    Mit allen Sünden hoffentlich,
    Zur Straf' vom Richter öffentlich.

  • ...Und noch zu dem Wörtchen "gerichtsmassig", so ähnlich hab ich das hier in Ur-Bayern schon auch kennen gelernt.
    Wenn jemand sagt, "des geht mir zeitmassig net aus", dann meint er nicht, dass er massenhaft Zeit hat. Das selbe mit "geldmassig", das hat nichts mit Reichtum zu tun... :D


    LG carolyn

    Ahh. Endlich bringt jemand Licht in die Feinheiten der bajuwarischen Artikulation. :)

Spankingträume

Hallo, wir sind die Gemeinschaft der Spankingträume. Spanking wird dem weiteren Feld BDSM zugeordnet. Viele Menschen träumen, ob insgeheim oder ganz offen, von körperlicher Züchtigung als erotische Spielweise - egal in welcher Stellung, ob nun mit der Hand, dem Paddle, Teppichklopfer, Kochlöffel, Gürtel, Peitsche, Gerte oder Rohrstock. Auch wenn es sich um Spielarten wie Internat bzw. Lehrer und Schüler, Master and Slave, Dominanz und Submission, Ageplay etc. handelt, ist die Basis immer eine einvernehmliche Handlung unter volljährigen Personen. Darüber hinaus gilt im Spanking wie im BDSM der Grundsatz "sane, safe, consensual" (SSC).


Das Forum bietet Gelegenheit, sich virtuell zu allen möglichen Themen rund um unser Hauptthema auszutauschen. Dabei muss es nicht zwingend um spanking oder andere Spielarten des SM gehen. Auch Themen aus eher alltäglichen Bereichen sind reichlich vorhanden und werden von vielen gerne diskutiert.

Wir reduzieren unsere Kommunikation hier nicht nur auf das Thema spanking, sondern unterhalten uns auch gerne über Politik, Literatur, Musik oder Film.


In der Galerie haben die Mitglieder die Gelegenheit, eigene Fotos oder Videos zu präsentieren und auch über diese mit anderen Mitliedern zu reden.

Der Kalender schafft eine einfache Möglichkeit, Termine bekanntzumachen und Erinnerungen an diese einzustellen. So geht keine Veranstaltung unter.

Wir haben auch eine Reihe von Mitgliedern unter uns, die gerne mal eine Spanking – Geschichte schreiben und auch diese dann im Forum veröffentlichen.

Einiges hiervon liegt natürlich im geschützten „Ü-18 Bereich“, aber dazu mehr in den entsprechenden Forums – Themen.


Charakteristisch für unsere Community ist, dass wir uns nicht nur virtuell austauschen, sondern auch mehrmals im Jahr reale Treffen und Spankingpartys veranstalten. Ein Highlight ist dabei sicher unser alljährliches Hüttentreffen auf der Schwäbischen Alb im Spätherbst.

Aber auch klassische Partys und Rollenspiele, vorwiegend im süddeutschen Raum, sind unser Ding. Es gibt auch kleinere Gruppen Leuten, die private Events organisieren, um in ein bestimmtes Thema tiefer einzusteigen.


Wer abseits des Partylebens nach realen Kontakten sucht, dem sei der Kontaktanzeigen – Bereich ans Herz gelegt.

Auch hier gibt es die Möglichkeit, sich zu präsentieren und bekannt zu machen.